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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der IT-World-Invest — gültig für alle Besucher, Nutzer und Auftraggeber weltweit. Stand: April 2026.
Wichtiger Hinweis
Durch die Nutzung unserer Website, die Buchung eines Termins oder die Erteilung eines Auftrags erkennen Sie diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung ausdrücklich an. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
§ 1 — Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen IT-World-Invest (nachfolgend "Auftragnehmer") und allen Besuchern, Nutzern sowie Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") weltweit — unabhängig von deren Wohn- oder Geschäftssitz.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden gesondert auf abweichende Regelungen hingewiesen.
§ 2 — Terminpflicht & Kostenpflicht der Beratung
Grundsatz: Keine kostenlose Arbeit
Jegliche erbrachte Leistung — einschließlich Beratung, Planung, Konzeption, Analyse und Kommunikation — ist kostenpflichtig. Es existiert kein Anspruch auf kostenlose Leistungen jeglicher Art.
(1) Terminbuchung als Voraussetzung: Die Buchung eines Termins ist zwingende Voraussetzung für jeglichen Kontakt, der über eine allgemeine Anfrage per E-Mail hinausgeht. Dies gilt insbesondere für Beratungsgespräche, Projektbesprechungen, Planungsgespräche sowie alle weiteren Formen der Zusammenarbeit.
(2) Kostenpflichtige Beratung: Jede Beratung ist kostenpflichtig — unabhängig davon, ob es sich um den ersten oder einen weiteren Kontakt handelt. Der anwendbare Stundensatz wird vorab schriftlich kommuniziert und ist Bestandteil der Auftragsbestätigung. Mit der Buchung eines Beratungstermins erkennt der Auftraggeber die Kostenpflicht ausdrücklich an.
(3) Keine Spec-Work: Kostenlose Konzepte, Entwürfe, Designvorschläge, technische Analysen, Machbarkeitsstudien oder vergleichbare Vorleistungen werden grundsätzlich nicht erbracht. Planungszeit ist bezahlte Zeit.
(4) Verbindlichkeit von Terminen: Gebuchte Termine sind verbindlich und kostenpflichtig. Ohne vollständigen Zahlungseingang findet kein Termin statt. Eine Stornierung, ein Widerruf oder ein Rücktritt von einem gebuchten Termin ist ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers verfällt die geleistete Zahlung — die gebuchte Zeit und Ressource wurde verbindlich reserviert.
§ 3 — Beauftragung & Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Ausschluss des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB): Da der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Auftraggeber sein Einverständnis damit erklärt hat, erlischt ein etwaiges Widerrufsrecht mit Beginn der Leistungserbringung. Das Widerrufsrecht ist im B2B-Bereich vollständig ausgeschlossen.
(4) Änderungen (Change Requests): Änderungen des Leistungsumfangs — sowohl während als auch nach der Projektdurchführung — sind schriftlich zu vereinbaren und werden als eigenständiger Auftrag gesondert berechnet. Change Requests führen zu zusätzlichen Kosten und ggf. zu Anpassungen der Lieferzeitpunkte.
(5) Leistungsgeschwindigkeit: Nach Zahlungseingang und Auftragsbestätigung arbeitet der Auftragnehmer mit hoher Geschwindigkeit. Lieferzeiten werden individuell je nach Projektumfang im Angebot kommuniziert.
§ 4 — Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Honorar: Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegten Modell — entweder als Festpreis-Pauschale für ein definiertes Projekt oder als Stundensatz für einzelne Leistungen und Zusatzarbeiten. Bei einem vorab vereinbarten Festpreis gilt dieser als verbindliches Gesamthonorar; bei stundenweiser Abrechnung wird der tatsächliche Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Vorkasse / Sofortige Zahlung: Sämtliche Leistungen sind vor Beginn der Leistungserbringung vollständig zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt per Rechnung mit PayPal-Link. Erst nach vollständigem Zahlungseingang beginnt der Auftragnehmer mit der Arbeit. Eine Leistung auf Rechnung oder mit Zahlungsziel wird nicht angeboten. Der Auftragnehmer behält sich vor, Transaktionsgebühren und sonstige Kosten genutzter Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB (B2B) berechnet. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Vollständige Vorauszahlung: Sämtliche Leistungen — unabhängig vom Auftragsvolumen — sind vor Beginn der Leistungserbringung vollständig (100 %) zu bezahlen. Teilzahlungen, Ratenzahlung oder Anzahlungsmodelle werden nicht angeboten. Es gibt keine Ausnahmen von der Vorauszahlungspflicht.
(5) Keine Rückerstattung: Geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht erstattet. Da sämtliche Leistungen vollständig im Voraus bezahlt werden, besteht nach Zahlungseingang kein Anspruch auf Rückforderung, Minderung oder Erstattung — unabhängig von der subjektiven Zufriedenheit des Auftraggebers mit dem Ergebnis. Chargebacks oder eigenmächtige Zahlungsrückbuchungen durch den Auftraggeber werden als Vertragsbruch gewertet und rechtlich verfolgt.
(6) Guthaben-Prinzip & Zwischenkalkulation: Die Beauftragung funktioniert nach dem Guthaben-Prinzip: Der Auftraggeber bezahlt vorab ein kalkuliertes Budget für den vereinbarten Leistungsumfang. Reicht das Guthaben zur vollständigen Erbringung der Leistung aus, wird der Auftrag planmäßig abgeschlossen. Stellt sich während der Leistungserbringung heraus, dass der tatsächliche Aufwand das bezahlte Budget übersteigt, erfolgt eine Zwischenkalkulation. Der Auftraggeber wird über den Mehrbedarf informiert und erhält eine Nachkalkulation. Der Auftrag wird bis zum Eingang der Nachzahlung auf Standby gesetzt. Erst nach Begleichung der Nachkalkulation wird die Arbeit fortgesetzt. Ein Anspruch auf Weiterarbeit ohne gedecktes Guthaben besteht nicht.
(7) Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 — Leistungserbringung & Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen des vertraglich definierten Leistungsumfangs. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung.
(2) Kein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung: Mit der Zahlung und Lieferung der vereinbarten Leistung ist der Auftrag abgeschlossen. Änderungswünsche, Erweiterungen oder Korrekturen nach Lieferung gelten als neue Aufträge und werden gesondert berechnet. Ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung besteht nicht.
(3) Keine Abnahmefiktion: Eine stillschweigende Abnahme durch Fristablauf findet nicht statt. Der Auftraggeber erhält die Leistung wie vereinbart; Reklamationen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich einzureichen. Berechtigte Reklamationen bei nachweislich vertragswidriger Leistung werden nach Einzelfallprüfung behandelt — ein Automatismus auf kostenlose Nacharbeit besteht nicht.
§ 6 — Geistiges Eigentum & Urheberrecht
(1) Alle von IT-World-Invest erstellten Inhalte, Designs, Quellcodes, Konzepte, Texte, Grafiken und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zum vollständigen Abschluss aller vereinbarten Arbeiten und Begleichung sämtlicher offener Zahlungen im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eigentumsübergang: Das Recht zur Nutzung der erstellten Werke geht erst nach vollständiger und vorbehaltloser Bezahlung aller offenen Forderungen auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist jede Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der erstellten Materialien untersagt.
(3) Verbot der Vervielfältigung: Alle auf dieser Website und in erbrachten Leistungen enthaltenen Inhalte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von IT-World-Invest nicht kopiert, vervielfältigt, verbreitet oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
(4) Referenzrecht: Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenzzwecken in seinem Portfolio zu nennen und abzubilden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über Vertraulichkeit getroffen wurde.
§ 7 — Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Leistungen, Werke und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt auch für Teillieferungen und Zwischenergebnisse.
§ 8 — Haftungsbeschränkung
(1) Haftungsumfang: Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
(2) Haftungshöchstbetrag: Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert des betreffenden Projekts begrenzt.
(3) Keine Garantie / "AS IS": Alle Leistungen und Informationen werden "AS IS" und "AS AVAILABLE" erbracht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität von Informationen, Konzepten oder Leistungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Externe Links: Für Inhalte verlinkter externer Websites übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Verlinkung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung; eine kontinuierliche inhaltliche Kontrolle ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar (§ 5 TMG).
(5) Keine Haftung für Folgeschäden: Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie sonstige Vermögensschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung ausgeschlossen.
§ 9 — Freistellung (Indemnification)
Der Auftraggeber stellt IT-World-Invest von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Materialien oder Informationen entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutzverletzungen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten einschließlich angemessener Anwaltsgebühren.
§ 10 — Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Preisgestaltungen und Kundendaten — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus auf unbestimmte Zeit fort, solange die betreffenden Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt sind.
(3) Als nicht vertraulich gelten Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, dem Empfänger bereits bekannt waren, ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich wurden oder die der Empfänger rechtmäßig von Dritten erhalten hat.
§ 11 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die aus unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwände, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 12 — Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen mit dem Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Deutschland.
(3) Sprache: Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und einer anderssprachigen Fassung dieser AGB gilt die deutsche Fassung als maßgebend.
§ 13 — Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (einschließlich E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 14 — Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 15 — Änderungsvorbehalt
IT-World-Invest behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website abrufbar. Für laufende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Auftraggeber werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert, sofern eine Geschäftsbeziehung besteht.
Diese AGB sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir die Hinzuziehung eines Fachanwalts für IT-Recht, Vertragsrecht oder gewerblichen Rechtsschutz.